Seit 2015 gibt es einen Freibetrag für Betriebsveranstaltungen, der aktuell bei 110 Euro je teilnehmendem Mitarbeiter pro Veranstaltung liegt.
Dieser Freibetrag schließt auch solche Kosten mit ein, die sich nicht unmittelbar auf einzelne Mitarbeiter zurückführen lassen. Gemeint sind damit beispielsweise Raummieten für besondere Locations, Kosten für Eventagenturen, und vieles mehr.
Veranstaltungen, die über 110 € pro Teilnehmer hinausgehen, sind in der Regel nicht vollständig abzugsfähig.
Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern. Ob die Veranstaltung vom Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird, ist unerheblich.
Eine Betriebsveranstaltung liegt nur vor, wenn der Teilnehmerkreis sich überwiegend aus Betriebsangehörigen, deren Begleitpersonen und gegebenenfalls Leiharbeitnehmern oder Arbeitnehmern anderer Unternehmen im Konzernverbund zusammensetzt.
BMF-Schreiben vom 14.10.2015 zur Lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen
Das BMF-Schreiben definiert als abzugsfähige Zuwendungen einer Betriebsveranstaltung die folgenden Kostenpunkte:
Sollte die geplante Veranstaltung den Freibetrag für Betriebsveranstaltungen in Höhe von 110 € pro Person überschreiten, so muss der Arbeitgeber den überschrittenen Betrag als "Einkommen" bzw. Lohn für den Arbeitnehmer versteuern.
Ja, der Freibetrag von 110 Euro gilt auch bei der Veranstaltung von virtuellen Teamevents wie zum Beispiel Online-Sommerfesten oder virtuellen Weihnachtsfeiern.
Der Freibetrag liegt aktuell bei 110 € pro Person und Veranstaltung. Es können maximal 2 Veranstaltungen pro Jahr angesetzt werden. Alles, was über die 110 € hinausgeht, muss als (wenn auch fiktives) Einkommen bzw. Lohn versteuert werden.
Reisekosten zum Ort der Betriebsveranstaltung können unter bestimmten Voraussetzungen über den Freibetrag hinausgehen. Die steuerfreien Erstattungen werden im § 3 Nummer 13 oder 16 EStG geregelt. Im Zweifelsfall hilft es immer, einen Steuerberater um Rat zu bitten!