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Freibetrag Betriebsveranstaltung: Definition & Beispiele

Seit 2015 gibt es einen Freibetrag für Betriebsveranstaltungen, der aktuell bei 110 Euro je teilnehmendem Mitarbeiter pro Veranstaltung liegt.

Dieser Freibetrag schließt auch solche Kosten mit ein, die sich nicht unmittelbar auf einzelne Mitarbeiter zurückführen lassen. Gemeint sind damit beispielsweise Raummieten für besondere Locations, Kosten für Eventagenturen, und vieles mehr.

Veranstaltungen, die über 110 € pro Teilnehmer hinausgehen, sind in der Regel nicht vollständig abzugsfähig.

Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter, z. B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern. Ob die Veranstaltung vom Arbeitgeber, Betriebsrat oder Personalrat durchgeführt wird, ist unerheblich.

Eine Betriebsveranstaltung liegt nur vor, wenn der Teilnehmerkreis sich überwiegend aus Betriebsangehörigen, deren Begleitpersonen und gegebenenfalls Leiharbeitnehmern oder Arbeitnehmern anderer Unternehmen im Konzernverbund zusammensetzt.

BMF-Schreiben vom 14.10.2015 zur Lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen

Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen stellen keine steuerrechtliche Beratung dar. Wenden Sie sich in jedem Fall direkt an Ihren Steuerberater, um sich dort über die Möglichkeiten zur Absetzung einer Betriebsveranstaltung zu informieren.

Welche Kosten der Freibetrag von Betriebsveranstaltungen einschließt

Das BMF-Schreiben definiert als abzugsfähige Zuwendungen einer Betriebsveranstaltung die folgenden Kostenpunkte:

  • Speisen, Getränke und Snacks
  • Übernachtungs- und Fahrtkosten
  • kulturelle Rahmenprogramme / Unterhaltung
  • Geschenke / Incentives (auch für Mitarbeiter, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten)
  • Aufwendungen für den äußeren Rahmen

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Häufige Fragen zu Freibetrag & Betriebsveranstaltung

Was passiert, wenn der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen überschritten wird?

Sollte die geplante Veranstaltung den Freibetrag für Betriebsveranstaltungen in Höhe von 110 € pro Person überschreiten, so muss der Arbeitgeber den überschrittenen Betrag als "Einkommen" bzw. Lohn für den Arbeitnehmer versteuern.

Gilt der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen auch für virtuelle Events?

Ja, der Freibetrag von 110 Euro gilt auch bei der Veranstaltung von virtuellen Teamevents wie zum Beispiel Online-Sommerfesten oder virtuellen Weihnachtsfeiern.

Wie hoch ist der Freibetrag von Betriebsveranstaltungen?

Der Freibetrag liegt aktuell bei 110 € pro Person und Veranstaltung. Es können maximal 2 Veranstaltungen pro Jahr angesetzt werden. Alles, was über die 110 € hinausgeht, muss als (wenn auch fiktives) Einkommen bzw. Lohn versteuert werden.

Zählen Reisekosten unter den Freibetrag von Betriebsveranstaltungen?

Reisekosten zum Ort der Betriebsveranstaltung können unter bestimmten Voraussetzungen über den Freibetrag hinausgehen. Die steuerfreien Erstattungen werden im § 3 Nummer 13 oder 16 EStG geregelt. Im Zweifelsfall hilft es immer, einen Steuerberater um Rat zu bitten!

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